Datenschutz
einer von
- Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung
- Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
- Schutz des Persönlichkeitsrechts
- Schutz der Privatsphäre
Hessens Datenschutzgesetz (das erste überhaupt), ca 1970, hier: mehr die Systemsicherheit der Computer gemeint vgl: Seidel, Ulrich „Persönlichkeitsrechtliche Probleme der elektronischen Speicherung privater Daten“, 1970 Eingrenzung durch Seidel anschliessend 1972, als den Datenschutz, den wir kennen Seidel: 1986 Bundesverdienstkreuz (für die wissenschaftliche Begründung)
1970-72 Seidels Pionierarbeit 1980 OECD Guidelines on the Protection of Privacy and Transborder Data Flows of Personal Data 1981 Europäische Datenschutzkonvention des Europarats: - völkerrechtlich verbindlich - 46 Staaten (2013) ratifizierten iGgs zu den Datenschutzrichtlinien der Europäischen Union, die für alle Mitglieder verbindlich sind
Wenn Daten aufgrund einer Rechtsgrundlage verarbeitet werden dürfen, so sind technisch-organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung des operativen Datenschutzes bei den technischen Prozessen und Funktionen zu treffen. Das Standard-Datenschutzmodell (SDM) formuliert alle operativ zu erfüllenden Anforderungen, die personenbezogene Verfahren zu erfüllen haben.
Konflikte durch Kollision mit anderen Zielen