DSGVO

DSGVO schlägt TMG

(Telemediengesetz)

Geltungsbereich

Vergessen hat man: Personalisierte Google-Ergebnis

Ausserdem: Polizeiliche Befugnisse sind Trumpf

Erlaubnisvorbehalt

Weiterhin gilt ebenfalls, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten nur aufgrund eines Erlaubnistatbestands zulässig ist.

Diese sind im Artikel 6 aufgeführt:

Grundsätze

Die DSGVO führt im Artikel 5 explizit folgende sechs Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf:

Nota bene

tieferer Grund

Der Austausch personenbezogener Daten in der EU darf nicht (mehr) mit dem Argument abgelehnt werden, dass der Datenschutz innerhalb der EU verschieden gehandhabt wird. Artikel 1, Absatz (3) formuliert:

Der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union darf aus Gründen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weder eingeschränkt noch verboten werden.