DSGVO
DSGVO schlägt TMG
(Telemediengesetz)
Geltungsbereich
- für Unternehmen und Privatleute
- Privatleute sind ua: Webseitenbetreiber, Vereine (Recht am Bild, Veröffentlichungen allgemein)
- Verantwortlichkeiten des Privatmannes: Bei Datenerfassung durch beauftragte Dienstleister: Verträge schliessen (Datenverarbeitungsvertrag)
- Werbetreibende
- Anwälte
Vergessen hat man: Personalisierte Google-Ergebnis
Ausserdem: Polizeiliche Befugnisse sind Trumpf